AGB

§ 1 GELTUNGSBEREICH; VERTRAGSSCHLUSS

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes
vereinbart ist, zwischen Roland Bopp GmbH, Gottfried-Leibniz-Str. 8, 74172 Neckarsulm (nachfolgend bezeichnet als „Verkäufer“, „wir“, „uns“) und dem Vertragspartner (nachfolgend bezeichnet als „Käufer“) für sämtliche Geschäftsbeziehungen. Unsere AGB gelten auch für alle zukünftige Geschäfte mit dem Käufer.
2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zu. Individualvereinbarungen im Einzelfall behalten in jedem Fall Vorrang. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Vertragspartners aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
3. Der Vertrag wird in deutscher Sprache geschlossen, auch wenn diese AGB neben der Fassung in
deutscher Sprache gegebenenfalls auch in anderen Sprachen, insbesondere Englisch, angeboten werden.
4. Wir verkaufen ausschließlich an Gewerbetreibende und Unternehmer (im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Ein etwaiges Widerrufsrecht besteht daher nicht. Angebote von uns Verkäufer erfolgen stets freibleibend. Angaben in Produktkatalogen und Preislisten sowie auf der Internetseiten sind freibleibend und unverbindlich.
5. Soweit das Angebot von dem Käufer außerhalb des Online-Shops abgegeben wird, erfolgt die Annahme durch schriftliche Auftragsbestätigung von uns. Maßgebend für Umfang und Gegenstand des Auftrages ist die Auftragsbestätigung. Die Bestellung des Käufers ist ein Angebot §145 BGB zu qualifizieren und kann vom Verkäufer durch Auftragsbestätigung oder nach unserer Wahl durch Absendung der bestellten Waren angenommen werden.
6a. Die Darstellung des Sortiments im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Käufer, ein eigenes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages abzugeben. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Farbgebung der Produkte von der Darstellung im Online-Shop abweichen kann.
6b. Die Bestellung erfolgt durch Einlegen der ausgewählten Produkte Warenkorb und Absendung der Bestellung durch Betätigung des Buttons „JETZT KAUFEN“, oder „KAUFEN“. Mit dem Absenden gibt der Käufer ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Kaufvertrages bezüglich der Produkte im Warenkorb ab. Vor der Versendung des Bestellformulars können Sie Ihre Auswahl und Angaben überprüfen und Eingabefehler korrigieren.
6c. Der Käufer erhält eine Empfangsbestätigung per E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei uns bestätigt („Eingangsbestätigung“). Dies dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Käufers bei uns eingegangen ist und stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir dem Käufer innerhalb weniger Tagen nach der Bestellung entweder eine separate Annahmeerklärung per E-Mail („Kaufbestätigung“) oder eine Versandbestätigung der vom Käufer bestellten Ware zugesendet haben. Über bestellte Produkte, die nicht in der Kaufbestätigung bzw. der Versandmitteilung aufgeführt sind, kommt kein Vertrag zustande. Dies kann auch Produkte betreffen, die zwar im Online-Shop angeboten, aber z.B. bei Eingang der Bestellung durch den Käufer nicht lieferbar sind.
7. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit stets vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Vertragspartner zumutbar sind. Änderungen im Umfang des Auftrages in einem Umfang von 5 % sind zulässig.
8. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Vertragspartner wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
9. Sofern der Vertragspartner die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Vertragspartner auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt. Diese AGB sind zudem hier als PDF abrufbar.

§ 2 ERFÜLLUNGSORT, LIEFERUNG

1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Lieferungsvertrag ist der Ort unserer Handelsniederlassung in Neckarsulm.
2. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Lager Neckarsulm. Die Versandkosten trägt der Käufer. Die Gefahr geht auf den Käufer über, wenn der Liefergegenstand die Handelsniederlassung verlassen hat, indem die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben, selbst wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.

Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert. Zusätzliche Versicherungen zum Transport müssen vorher schriftlich vereinbart werden. Die Spedition liefert die Ware nach deutschen Speditionsrecht bis an den Bordstein. Ausnahmen hiervon müssen frühzeitig angefragt werden. Andere Lieferleistungen, sowie die Einlagerung der Waren wegen Nichterreichbarkeit und die Zustellung nach 17 Uhr oder an Samstagen sind mit zusätzlichen Kosten verbunden, vom Auftragnehmer zu tragen und bedürfen schriftlicher, zusätzlicher Vereinbarung.
3. Verpackungskosten für Spezialverpackungen werden vom Käufer getragen.
4. Sortierte und bei Kombinationen verkaufsgerechte Teilsendungen müssen zeitnah erfolgen und sind vorher anzukündigen. Unsortierte sind nur mit Zustimmung des Käufers statthaft.
5. Bei Lieferungen in das Nicht-EU Ausland fallen ggf. zusätzliche Zölle und Gebühren an. Informationen hierüber finden Sie beispielsweise unter
https://ec.europa.eu/taxation_customs/business_de
sowie speziell für die Schweiz unter
https://xtares.admin.ch/tares/login/loginFormFiller.do;jsessionid=ebHamVJzQ13-XWz39OJm3r1Nx-NqmPQgOuzQsCGGcVc2hWkID_69D!-734585796?h=0

§ 3 VERTRAGSINHALT

1. Die Parteien können vereinbaren, dass die Lieferung der Ware zu bestimmten Terminen erfolgen soll (Werktag oder eine bestimmte Kalenderwoche). Alle Verkäufe werden nur zu bestimmten Mengen, Artikeln, Qualitäten und festen Preisen abgeschlossen. Hieran sind beide Parteien gebunden. Kommissionsgeschäfte werden nicht getätigt. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Die für die Bestimmung der Lieferzeit maßgebliche Frist bezieht sich auf Werktage (Montag – Freitag, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in Deutschland).
2. Der Verkäufer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, der Verkäufer erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit)

§ 4 HÖHERE GEWALT; UNTERBRECHUNG DER LIEFERUNG; VERZUG

1a. Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen – sowohl in unserem Betrieb als auch in dem eines Zulieferers – sofern diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Krieg, Aufruhr, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu verantworten haben.
1b. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Käufer infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber uns vom Vertrag zurücktreten. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
2. Der Eintritt des Lieferverzugs des Verkäufers bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.
3. Sofern der Verkäufer verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird der Verkäufer dem Käufer hierüber unverzüglich informieren, ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen oder die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird der Verkäufer unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer des Verkäufers, wenn der Verkäufer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder der Verkäufer im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
4. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
5. Wurde der anderen Vertragspartei auf Anfrage nicht unverzüglich mitgeteilt, dass nicht rechtzeitig geliefert bzw. abgenommen werde und hat die Behinderung länger als 5 Wochen gedauert, kann die andere Vertragspartei sofort vom Vertrag zurücktreten.

§ 5 NACHLIEFERUNGSFRIST

1. Nach Ablauf der Lieferfrist wird ohne Erklärung eine Nachlieferungsfrist von 18 Tagen in Lauf gesetzt. Nach Ablauf der Nachlieferungsfrist gilt der Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen als erfolgt. Der Rücktritt vom Vertrag nach Ziff. 1 Satz 2 tritt nicht ein, wenn der Käufer während der Nachlieferungsfrist dem Verkäufer erklärt, dass er auf Erfüllung des Vertrages besteht. Der Verkäufer wird jedoch von der Lieferverpflichtung frei, wenn der Käufer sich auf Anfrage des Verkäufers innerhalb der Nachlieferungsfrist nicht dazu äußert, ob er auf Vertragserfüllung besteht.
2. Fixgeschäfte werden nicht getätigt. Vereinbaren die Parteien im Einzelfall ausdrücklich, dass die Ware für eine bestimmte Aktion vorgesehen ist, kann jedoch ein fester Liefertermin ohne Nachfrist vereinbart werden. Bei Überschreiten dieses Liefertermins kann der Käufer den Ersatz besonderer Aufwendungen für die georderte Ware verlangen, höchstens jedoch in Höhe des Einkaufspreises der georderten Ware. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Will der Käufer Schadensersatz statt der Leistung beanspruchen, so muss er dem Verkäufer eine 4-Wochen-Frist setzen, mit der Androhung, dass er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehne. Die Frist wird von dem Tag an gerechnet, an dem die Mitteilung des Käufers durch Einschreiben abgeht. Diese Bestimmung gilt im Falle der Ziff. 1 Satz 2 anstelle des dort aufgeführten Rücktritts nur, wenn diese Fristsetzung des Käufers dem Verkäufer innerhalb der Nachlieferungsfrist zugegangen ist. 4. Für versandfertige Lagerware und NOS-Ware – „Never-out-of-Stock“ – beträgt die Nachlieferungsfrist 5 Werktage. Bei Nichtlieferung ist der Käufer unverzüglich zu informieren. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Ziff. 1 und 3.
5. Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind Ansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.
6. Die Rechte des Käufers gem. § 6 und die gesetzlichen Rechte des Verkäufers, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

§ 6 HAFTUNG

1. Der Verkäufer haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihm sowie seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden sowie wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft bzw. bei Nichteinhaltung einer Garantie.
2. Im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Verkäufer auch im Falle leichter Fahrlässigkeit unbeschränkt.
3. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur, soweit der Verkäufer eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung sind, ebenso alle diejenigen Pflichten, die im Fall einer schuldhaften Verletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung des Verkäufers im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 7 MÄNGELRÜGE; RÜCKNAHME

1. Mängelrügen sind spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware an den Verkäufer abzusenden.
2. Nach begonnener Verarbeitung der gelieferten Ware ( Druck, Stick, Näharbeiten) ist jede Beanstandung offener Mängel ausgeschlossen.
3. Die Ware entspricht handelsüblicher Qualität. Geringe, handelsübliche und / oder technisch nicht ermeidbare Abweichungen bei der gelieferten Ware, wie z.B. – geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen, gegenüber einem früheren Auftrag, zwischen einzelnen Produkten innerhalb eines Auftrages oder zwischen Vorlagen und dem Endprodukt, – generell Farbe, Größenausfall, Design, Breite, Gewicht, Position des Aufdrucks und der Ausrüstung dürfen nicht beanstandet werden. Alle Maße und Gewichte in Angeboten, Prospekten, Katalogen und Preislisten sind Zirka-Angaben.
4. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe des Auftragswertes.
5. Bei berechtigten Mängelrügen betreffend versandfertige Lagerware und NOS-Ware („Never-outof-Stock“-Ware) hat der Verkäufer das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von 2 Wochen. Bei allen anderen Waren, insbesondere veredelten Waren und Sonderanfertigungen, hat der Käufer das Recht auf Nachbesserung innerhalb von 14 Wochen nach Rückempfang der Ware. Das Recht auf Lieferung einer mangelfreien Ersatzware ist ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Verkäufer die Frachtkosten.
6. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, hat der Käufer nur das Recht den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Offene Mängel sind innerhalb von 10 Tagen ab Anlieferung zu rügen.
7. Nach Ablauf der in Ziff. 6 genannten 14 Wochen – Frist kann der Käufer nur den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
8. Wird Ware von uns zurückgenommen, berechnen wir dem Kunden 15 % des berechneten Warennettowertes als Bearbeitungskosten für die Wiedereinlagerung, mindestens jedoch 15,00 €. Der Kunde erhält eine Gutschrift in Höhe des berechneten Warenwertes abzüglich der Bearbeitungskosten. Dem Kunden bleibt jedoch der Nachweis gestattet, dass Bearbeitungskosten für die Wiedereinlagerung nicht entstanden oder wesentlich niedriger sind.
9. Beschädigte Ware, veredelte Ware und Sonderanfertigungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

§ 8 Zahlung

1. Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Ein Hinausschieben der Fälligkeit (Valutierung) ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Kunde stimmt einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung zu. Die von uns erstellten Rechnungen erfolgen unter dem Vorbehalt etwaiger Irrtümer.
2. Rechnungen sind nach 30 Tagen zur Zahlung fällig. Skonti werden nicht gewährt. Hinsichtlich des Eintritts und der Folgen von Verzug gelten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen.
3. Vorzinsen werden in keinem Fall gewährt.
4. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet.
5. maßgeblich für den Tag der Abfertigung der Zahlung ist in jedem Fall der Zahlungseingang auf eines unserer Konten.
6. Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar nach Vertragsschluss fällig mit einem Zahlungsziel von 30 Tage.

§ 9 ZAHLUNG NACH FÄLLIGKEIT

1. Bei Zahlungen nach Fälligkeit werden Zinsen von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.
2. Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Zinsen ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Die Geltendmachung eines
Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3. Bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder sonstiger wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers kann der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 12 Tagen für noch ausstehende Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz geltend machen.

§ 10 ZAHLUNGSWEISE

1. Die Aufrechnung mit und die Zurückbehaltung von fälligen Rechnungsbeträgen ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Dies gilt auch im Falle der Zahlungseinstellung des Verkäufers. Sonstige Abzüge (z.B. Porto) sind unzulässig.

§ 11 EIGENTUMSVORBEHALT

1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur Erfüllung sämtlicher – auch künftig entstehender –Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, der Verkäufer hat dies zuvor ausdrücklich schriftlich erklärt. Der Verkäufer ist berechtigt, die Vorbehaltssache zu verwerten. Der Verwertungserlös wird dem Käufer nach Abzug der Kosten auf seine Verbindlichkeiten angerechnet. Ein etwaiger Überschuss ist an ihn auszuzahlen.
2. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschaden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
3. Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Rechte von Verkäufer nach Abs.1 bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) der Forderung von Verkäufer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die
Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann der Verkäufer verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Wir nehmen die Abtretungserklärungen des Käufers damit an.
4. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter in das Vorbehaltseigentum hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, damit Klage gemäß § 771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer solchen Klage zu erstatten, haftet der Käufer für den entstandenen Ausfall.
5. Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen oder zu verarbeiten, es sei denn, er hätte den Anspruch gegen seinen Vertragspartner bereits im Voraus einem Dritten wirksam abgetreten oder ein Abtretungsverbot vereinbart.
6. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für den Verkäufer vorgenommen.
Wird die Kaufsache mit anderen, nicht dem Kunden gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
7. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.
8. Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber weder an Dritte abtreten, noch verpfänden, noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot vereinbaren.

§ 12 GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE UND URHEBERRECHTE; HAFTUNGSFREISTELLUNG

1. Urheber-, Nutzungsrechte und Lizenzen an von uns designter und verkaufter Ware, gehen nur in dem Umfang auf den Käufer über, als dies zur zweckgerechten Nutzung der Ware erforderlich ist. Darüber hinaus ist eine Verwendung / Nutzung durch den Käufer unzulässig. Unzulässig ist auch eine Verwendung der Designleistungen zu Produktionszwecken oder
Vervielfältigungszwecken jedweder Art, außer wir haben dies schriftlich genehmigt. Die Genehmigung kann bereits in der Auftragsbestätigung erteilt werden.

2. Der Verkäufer berechtigt den Käufer auf unbestimmte Zeit zu Werbezwecken, als Kundenreferenz, für Presseveröffentlichungen, zur Verwendung in Katalogen und/oder auf Social-Media Websites, die Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und/oder Abbildungen von Logos in jeglicher Form und Einzelheiten zur Bestellung aus Aufträgen zu nutzen.

§ 13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN; ANWENDBARES RECHT; GERICHTSSTAND

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt entsprechend für die Ausfüllung etwaiger Regelungslücken dieser AGB.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
3. Gerichtsstand ist Neckarsulm.

Stand Januar 2022

Roland Bopp GmbH
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Telefon: 07132 156600
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